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   BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80   

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BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80 (https://dejure.org/1980,959)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1980 - 2 StR 127/80 (https://dejure.org/1980,959)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1980 - 2 StR 127/80 (https://dejure.org/1980,959)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Unrechtmäßiges gewaltsames Öffnen einer Haustür im Wege der Vollstreckung eines Vorführungsbefehls - Vorliegen eines bedingten Vorsatzes bei dem versuchten Totschlag eines der Polizeibeamten

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der Billigung des Erfolgs beim Totschlagsversuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 22
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.06.1967 - 4 StR 194/67
    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80
    Wegen Gesetzeskonkurrenz mit dem versuchten Totschlag wegfallen muß des weiteren die Verurteilung wegen - tateinheitlich begangener - gefährlicher Körperverletzung (BGHSt 21, 265, 266; 22, 248, 249) [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68].
  • BGH, 08.10.1968 - 5 StR 462/68
    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80
    Wegen Gesetzeskonkurrenz mit dem versuchten Totschlag wegfallen muß des weiteren die Verurteilung wegen - tateinheitlich begangener - gefährlicher Körperverletzung (BGHSt 21, 265, 266; 22, 248, 249) [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68].
  • BGH, 09.07.1969 - 4 StR 232/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80
    Die Annahme von Billigung liegt nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz äußerster Gefährlichkeit durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang vertrauen zu können, und wenn er es dem Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte Gefahr verwirklicht oder nicht (BGH, Urteile vom 9. Juli 1969 - 4 StR 232/69 -, vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71 -, vom 8. Mai 1973 - 1 StR 636/72 - und vom 21. Mai 1980 - 2 StR 210/80 -).
  • BGH, 14.09.1971 - 1 StR 280/71

    Abgrenzung von Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz - Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80
    Die Annahme von Billigung liegt nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz äußerster Gefährlichkeit durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang vertrauen zu können, und wenn er es dem Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte Gefahr verwirklicht oder nicht (BGH, Urteile vom 9. Juli 1969 - 4 StR 232/69 -, vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71 -, vom 8. Mai 1973 - 1 StR 636/72 - und vom 21. Mai 1980 - 2 StR 210/80 -).
  • BGH, 28.07.1977 - 4 StR 208/77

    Verurteilung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nur bei Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80
    Die Frage der Rechtmäßigkeit ist hier nach § 134 StPO zu beurteilen (vgl. BGH Urt. v. 28. Juli 1977 - 4 StR 208/77 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.05.1980 - 2 StR 210/80

    Revisionsrechtliche Beurteilung des Vorliegens eines Tötungsvorsatzes bei der

    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80
    Die Annahme von Billigung liegt nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz äußerster Gefährlichkeit durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang vertrauen zu können, und wenn er es dem Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte Gefahr verwirklicht oder nicht (BGH, Urteile vom 9. Juli 1969 - 4 StR 232/69 -, vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71 -, vom 8. Mai 1973 - 1 StR 636/72 - und vom 21. Mai 1980 - 2 StR 210/80 -).
  • RG, 01.05.1885 - 787/85

    Fallen Personen, welche infolge eines gerichtlichen Vorführungsbefehles zu einem

    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80
    Zu unmittelbarem Zwang jedoch, wie er bei der Vollstreckung eines Vorführungsbefehls nicht ausgeschlossen ist (RGSt 12, 162, 163), das heißt hier zum Versuch des Aufbrechens der Tür und Eindringens in die Wohnung, hätten die Beamten erst und nur ansetzen dürfen, wenn der Angeklagte dem Vorführungsbefehl keine Folge geleistet hätte, obwohl er von ihm Kenntnis hatte und die Beamten ihn zur Befolgung aufgefordert hätten.
  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 199/15

    Keine Rechtfertigung oder Entschuldigung bei Tötung eines flüchtenden Räubers

    Steht indes die mit der Verteidigung verbundene Beeinträchtigung des Angreifers in einem groben Missverhältnis zu Art und Umfang der aus dem Angriff drohenden Rechtsverletzung, so ist die Notwehr unzulässig (BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 450/10, NStZ 2011, 630, 631; Urteile vom 16. Juli 1980 - 2 StR 127/80, NStZ 1981, 22, 23; vom 31. Juli 1979 - 1 StR 296/79 aaO mwN; LK/Rönnau/Hohn aaO, § 32 Rn. 230 ff. mwN; S/S/Perron, StGB, 29. Aufl., § 32 Rn. 50 mwN; MüKo-StGB/Erb, 2. Aufl., § 32 Rn. 214 ff.).
  • OLG München, 17.02.2017 - 10 U 2007/16

    Ausschluss der Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei vorsätzlicher

    In Kauf nimmt der Täter auch einen an sich unerwünschten Erfolg, mit dessen möglichen Eintritt er sich aber abfindet; anders ist es, wenn der Täter ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, dass der Erfolg nicht eintritt" (BGH NJW-RR 2002, 740; NStZ 1981, 22).
  • OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05

    Ausschluss der Haftung des KFZ-Versicherers bei Vorsatz des Fahrers

    Die Annahme von Billigung liegt nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz starker Gefährdung des betroffenen Rechtsgutes durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang oder überhaupt das Nichtvorliegen des objektiven Tatbestandes vertrauen zu können, und wenn er es dem Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte Gefahr verwirklicht oder nicht (vgl. BGH JZ 1981, 35; BGH NJW-RR 2002, 740).
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

    a) Das Vertrauen auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolges wird in der Regel dann zu verneinen sein, wenn der vorgestellte Ablauf eines Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe ist, daß nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann (vgl. BGHSt 36, 1, 10 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88]; BGH NStZ 1981, 22, 23).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 305/99

    Haftung des Empfängers von "Baugeld"

    Die Annahme von Billigung liegt nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz starker Gefährdung des betroffenen Rechtsguts durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang und überhaupt das Nichtvorliegen des objektiven Tatbestandes vertrauen zu können, und wenn er es dem Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte Gefahr verwirklicht oder nicht (vgl. nur BGH, Urteil vom 16. Juli 1980 - 2 StR 127/80, JZ 1981, 35).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86

    Körperverletzung mit Todesfolge - Zweifel über den bedingten Tötungsvorsatz -

    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt jedoch voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und billigt (BGH NStZ 1981, 22, 23).
  • BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00

    Unzulässige Aufklärungsrüge (Aufnahme von Lichtbildern); Verletzung der

    Der bedingte Tötungsvorsatz setzt jedoch weiter voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges, den er als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, auch billigt (st. Rspr.; BGH NStZ 1981, 22 f; 1984, 19 m.w.N.).
  • OLG München, 24.05.2019 - 10 U 500/16

    Vollkaskoversicherung - Haftungsausschluss wegen Teilnahme an einer

    In Kauf nimmt der Täter auch einen an sich unerwünschten Erfolg, mit dessen möglichen Eintritt er sich aber abfindet; anders ist es, wenn der Täter ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, dass der Erfolg nicht eintritt" (BGH NJW-RR 2002, 740; NStZ 1981, 22).
  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 245/84

    Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes von bewusster Fahrlässigkeit im Bereich

    Allgemein, insbesondere aber, wenn es sich um einen derartigen Fall handelt, kommt es beim bedingten Vorsatz für dessen Abgrenzung von der bewußten Fahrlässigkeit darauf an, ob der Gehilfe nach dem ihm bekannten Grad der Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts noch auf dessen Ausbleiben vertrauen konnte oder ob sich sein Vertrauen auf einen guten Ausgang ohne tatsächliche Grundlage als bloß vage Hoffnung auf einen völlig dem Zufall überlassenen anderen Geschehensablauf darstellt (vgl. BGH NJW 1968, 660, 661 [BGH 09.02.1968 - 4 StR 582/67]; BGH bei Holtz MDR 1977, 105; NStZ 1981, 22, 23; 1982, 506 f).
  • LG Ravensburg, 26.09.2006 - 4 Ns 24 Js 22865/03
    Gerade die Plausibilität der Einlassung des den Vorsatz bestreitenden Angeklagten ist bei der Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit das entscheidende, vom Bundesgerichtshof geforderte Kriterium (dazu u.a. BGH NStZ 1981, 22 f.; BGH NStZ-RR 2004, 140 f.; BGH NStZ 2005, 92 f.).
  • BGH, 14.07.1994 - 4 StR 335/94

    Revision zu Ungunsten des Angeklagten - Voraussetzung eines bedingt vorsätzlichen

  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 1/93

    Mit gemeingefährlichen Mitteln begangene Verbrechen iS. des OEG

  • BVerwG, 07.06.1994 - 1 D 35.93

    Fernbleiben vom Dienst - Dienstvergehen - Strafaussetzung zur Bewährung -

  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 624/92

    Schluss von der Gefährlichkeit der Tathandlung auf einen bedingten Tötungsvorsatz

  • BGH, 14.10.1997 - 1 StR 454/97

    Absicht einen Eierdiebstahl zu verdecken - Niedere Beweggründe - Bedingter

  • BGH, 25.05.1988 - 3 StR 147/88

    Zum Vorsatz des Täters bei Vorliegen mehrerer Ursachen für den Taterfolg - In

  • BGH, 18.08.1988 - 4 StR 301/88

    Abhängen des Vorliegens eines beendeten Versuchs von den Vorstellungen des Täters

  • BGH, 18.08.1981 - 1 StR 429/81

    Annahme bewusster Fahrlässigkeit bei Schüssen auf eine Windschutzscheibe -

  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 616/80

    Rechtliche Wirkungen von Schüssen aus einer Entfernung von einem Meter auf die

  • LG Waldshut-Tiengen, 23.10.2009 - 3 Qs 1/09

    Vorliegen eines dringenden Verdachtes bzgl. eines versuchten Tötungsdeliktes

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Rechtsprechung
   BGH, 27.08.1980 - 2 StR 450/80   

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BGH, 27.08.1980 - 2 StR 450/80 (https://dejure.org/1980,1115)
BGH, Entscheidung vom 27.08.1980 - 2 StR 450/80 (https://dejure.org/1980,1115)
BGH, Entscheidung vom 27. August 1980 - 2 StR 450/80 (https://dejure.org/1980,1115)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Berücksichtigung eines Tatbestandsmerkmals bei der Strafzumessung - Zulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung von aus dem Verfahren ausgeschiedenen Teilen - Nicht beträchtliche Taten - Strafschärfende Berücksichtigung - Ausgeschiedene Teile des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 22 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.02.1980 - 4 StR 700/79

    Totschlag in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr -

    Auszug aus BGH, 27.08.1980 - 2 StR 450/80
    Die Berücksichtigung dieses Umstands bei der Strafzumessung kommt daher einer unzulässigen Verwertung von Tatbestandsmerkmalen (§ 46 Abs. 3 StGB) gleich (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1980 - 4 StR 700/79).
  • BGH, 11.02.1980 - 3 StR 510/79

    Strafschärfende Berücksichtigung einer Tat, deren Verfolgung zuvor durch

    Auszug aus BGH, 27.08.1980 - 2 StR 450/80
    Denn der Angeklagte muß sich darauf einrichten können, daß ihm ausgeschiedene Teile des Verfahrens nicht mehr angelastet werden (BGH, Urteil vom 17. April 1980 - 4 StR 116/80 - Beschlüsse vom 29. April 1980 - 2 StR 160/80 - und vom 11. Februar 1980 - 3 StR 510/79).
  • BGH, 17.04.1980 - 4 StR 116/80

    Auswirkungen der Herausnahme der von der Strafverfolgung ausgenmommenen

    Auszug aus BGH, 27.08.1980 - 2 StR 450/80
    Denn der Angeklagte muß sich darauf einrichten können, daß ihm ausgeschiedene Teile des Verfahrens nicht mehr angelastet werden (BGH, Urteil vom 17. April 1980 - 4 StR 116/80 - Beschlüsse vom 29. April 1980 - 2 StR 160/80 - und vom 11. Februar 1980 - 3 StR 510/79).
  • BGH, 29.04.1980 - 2 StR 160/80

    Zulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung einer nicht unter einen

    Auszug aus BGH, 27.08.1980 - 2 StR 450/80
    Denn der Angeklagte muß sich darauf einrichten können, daß ihm ausgeschiedene Teile des Verfahrens nicht mehr angelastet werden (BGH, Urteil vom 17. April 1980 - 4 StR 116/80 - Beschlüsse vom 29. April 1980 - 2 StR 160/80 - und vom 11. Februar 1980 - 3 StR 510/79).
  • BGH, 26.09.1980 - StB 32/80

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OLG - Beschränkung - Eröffnung des

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  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen -

    So darf nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus ausgeschiedenen Taten oder Tatteilen nur dann ein Strafschärfungsgrund hergeleitet werden, wenn der unter die Einstellung oder Beschränkung fallende Tatkomplex prozeßordnungsgemäß festgestellt und der Angeklagte ausdrücklich auf die Möglichkeit der strafschärfenden Verwertung hingewiesen wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 = NStZ 1981, 10; 27. August 1980 - 2 StR 450/80; 11. März 1981 - 2 StR 715/80; 11. Juni 1981 - 3 StR 173/81 = BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; 12. Januar 1982 - 1 StR 320/81).
  • BGH, 01.06.1981 - 3 StR 173/81

    Vertrauen des Angeklagten auf Nichtverwertung von aus der Strafverfolgung

    Da der Vorwurf der sexuellen Nötigung "gemäß §§ 154, 154 a StPO" (richtig: § 154 a StPO) von der Verfolgung ausgenommen worden ist, konnte das ihm zugrunde liegende Verhalten auch im Rahmen der Strafzumessung nicht mehr gegen den Angeklagten verwertet werden (BGH, Urteil vom 26. Januar 1968 - 4 StR 286/67; Beschluß vom 14. Juli 1972 - 2 StR 301/72; Beschluß vom 24. August 1977 - 2 StR 349/77 - bei Holtz MDR 1977, 982 und 1978, 110; Beschluß vom 19. Oktober 1978 - 4 StR 549/78; Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 437/79; Beschluß vom 11. Februar 1980 - 3 StR 510/79 = GA 1980, 311 mit Anmerkung Rieß; Beschluß vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 = NStZ 1981, 100; Beschluß vom 27. August 1980 - 2 StR 450/80 = NStZ 1981, 22 L; Beschluß vom 27. November 1980 - 2 StR 631; Beschluß vom 30. Dezember 1980 - 3 StR 490/80; Beschluß vom 11. März 1981 - 2 StR 715/80).
  • BGH, 22.12.1981 - 2 StR 668/81

    Beibehaltung des Strafausspruchs trotz erheblicher Verminderung des Schuldumfangs

    Der Angeklagte wurde nämlich mit Rechtsfolgen belastet, mit denen er nicht mehr rechnen mußte (vgl. BGH Beschlüsse vom 27. August 1980 - 2 StR 450/80 - NStZ 1981, 22; vom 27. November 1980 - 2 StR 631/80; und vom 1. Juni 1981 - 3 StR 173/81 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 03.06.1982 - 1 StR 262/82

    Voraussetzungen einer rechtmäßigen strafschärfenden Berücksichtigung des

    Bei dieser Sachlage hätte das Landgericht dem Angeklagten den unerlaubten Besitz der Tatwaffe und weiterer Schußwaffen nicht strafschärfend zur Last legen dürfen, ohne ihn zuvor auf diese Möglichkeit hinzuweisen (vgl. BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]/148; BGH NStZ 1981, 22 Nr. 2 und 100 Nr. 4; BGH Urt. v. 2. März 1982 - 1 StR 871/81 -).
  • BGH, 16.09.1980 - 2 StR 496/80

    Voraussetzungen einer unzulässigen Verwertung von Tatbestandsmerkmalen

    Die erneute Berücksichtigung dieses Umstandes bei der Strafzumessung kommt einer unzulässigen Verwertung von Tatbestandsmerkmalen (§ 46 Abs. 3 StGB) gleich (BGH, Beschluß vom 27. August 1980 - 2 StR 450/80).
  • BGH, 02.03.1982 - 1 StR 871/81

    Verwertung eines Polizeiberichts selbst als Beweismittel - Berücksichtigung des

    Von dieser Vertrauensgrundlage durfte das Schwurgericht nicht stillschweigend abrücken (vgl. BGKSt 30, 147; BGH NStZ 1981, 22 Nr. 2 und 1981, 100 Nr. 4).
  • BGH, 09.10.1981 - 2 StR 567/81

    Strafschärfung wegen der Mitnahme eines gefährlichen Küchenmessers zu einer

    Die erneute Berücksichtigung dieses Umstandes bei der Strafzumessung kommt daher einer unzulässigen Verwertung von Tatbestandsmerkmalen (§ 46 Abs. 3 StGB) gleich (BGH, Beschlüsse vom 27. August 1980 - 2 StR 450/80 - und vom 16. September 1980 - 2 StR 496/80).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.1980 - 4 BJs 1/79 - StB 25/80   

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BGH, 22.09.1980 - 4 BJs 1/79 - StB 25/80 (https://dejure.org/1980,2105)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1980 - 4 BJs 1/79 - StB 25/80 (https://dejure.org/1980,2105)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1980 - 4 BJs 1/79 - StB 25/80 (https://dejure.org/1980,2105)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2653
  • NStZ 1981, 22 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Es genügt daher, daß das allgemeine Interesse der Bundesrepublik Deutschland an der Abwehr der Spionagetätigkeit fremder Geheimdienste berührt ist, soweit diese auf die umfassende Ausforschung aller in den Bereich der Bundesrepublik einbezogenen Angelegenheiten ausgeht (vgl. RegE, S. 35; BGH, Beschluß vom 22. September 1980 - 4 BJs 1/79 - StB 25/80 -).

    Lediglich solche Geheimdienstaktivitäten werden von § 99 StGB nicht erfaßt, welche die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht berühren, also etwa speziell und ausschließlich gegen ausländische Belange gerichtet sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 1971 - 4 BJs 187/68 - 3 ARs 40/70 - und vom 22. September 1980 - 4 BJs 1/79 - StB 25/80 - Stree in: Schönke/Schröder, a.a.O., § 99, Rdnr 19).

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